03.04.2008
a night to remember
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Raub

Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme (Besitzübergang) einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt. Zusammengesetzt bedeutet dabei nicht nur das kumulative Vorliegen der jeweiligen Merkmale, sondern auch deren Verknüpfung mittels Finalzusammenhangs im Vorstellungsbild des Täters.

Der Raub ist durch die Mindeststrafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Der Täter, der eine solche Tat begeht, wird als Räuber bezeichnet.

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I'm fine again... just need some days to relax and calm down. (And finally a dentist :-)) Hugs to everybody supporting me the last days (and still do)!!! Eased the situation a lot...